Die BY.________(Bank) hat die Gutschriften jeweils auf das Konto CA.________ der BX.________(GmbH) überwiesen. Der Beschuldigte hat diese Rückvergütungen einbehalten, ohne die in der Anklageschrift aufgeführten Kundinnen und Kunden vollständig und kumulativ darüber informiert zu haben, was Retrozessionen sind und wie sie generiert werden, in welcher Grössenordnung die zu erwartenden Rückvergütungen sich bewegen, dass diese grundsätzlich ihnen und nicht der BX.________(GmbH) zustehen und dass die Kundinnen und Kunden Anspruch auf Herausgabe der Retrozessionen hatten.