Der Beschuldigte hat als selbständiger, von den in der Anklageschrift aufgeführten Kundinnen und Kunden beauftragter Vermögensverwalter im Zusammenhang mit der Verwaltung eines jeweils nicht unerheblichen Vermögenskomplexes Rückvergütungen einbehalten. Gemäss dem Zusammenarbeitsvertrag mit der BY.________(Bank) standen ihm jährlich eine Entschädigung von 25% der jährlich vereinnahmten Depotgebühren, quartalsweise 60% der von den Kundinnen und Kunden bezahlten Courtagen sowie quartalsweise 70% der Bruttodevisenerträge aus Börsengeschäften zu. Die BY.________(Bank) hat die Gutschriften jeweils auf das Konto CA.