Eine Angleichung der Verträge an die rechtlichen Voraussetzungen erfolgte auch nach explizitem Hinweis auf mögliche Unvereinbarkeiten aufgrund von sehr hohen Einnahmen aus Retrozessionen von Seiten des BU.________(Verband) im Jahr 2008 nicht. Zudem klärte er seine Kundinnen und Kunden auch mündlich nicht hin-