7.9 Fazit Wissen und Wollen Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Beschuldigte als erfahrener EG.________ (Beruf) bereits bei der Gründung seiner Gesellschaft am DS.________(Datum) wusste, dass seine verwendeten Modell-Verträge der aktuellsten Rechtsprechung nicht entsprachen. Er unterliess es, seine Verträge rechtskonform auszugestalten. Eine Angleichung der Verträge an die rechtlichen Voraussetzungen erfolgte auch nach explizitem Hinweis auf mögliche Unvereinbarkeiten aufgrund von sehr hohen Einnahmen aus Retrozessionen von Seiten des BU.________(Verband) im Jahr 2008 nicht.