Wie hiervor dargelegt (vgl. E. 7.4.4 hiervor), wurden die Vertragsbestimmungen zum Entgelt der BX.________(GmbH) entgegen der Vorinstanz nicht gemeinsam mit dem BU.________(Verband) erarbeitet, sondern vom Beschuldigten selbst so abgeändert. Dafür, dass der BU.________(Verband) keine Ahnung davon hatte, wie der Beschuldigte sein Geschäftsmodell mit dem Einbehalt der Retrozessionen durchsetzte, sprechen handschriftlichen Notizen auf Post-Its in den Akten des BU.________(Verband), welche zahlreiche Fragen wie «Retros genügend?», «Wie Retros vorher geregelt? neu?» enthalten (pag. 07 253 076 f.) sowie die Gesprächsnotiz von BT.