Dies ergibt sich einerseits aus den Aussagen des Beschuldigten selbst und andererseits auch unmittelbar aus den Verträgen, die – abgesehen von den Retrozessionen – bei den Anlageberatungsverträgen keine bzw. bei den Vermögensverwaltungsverträgen 0.8% des angelegten Vermögens als Entschädigung vorsahen, wobei der Beschuldigte nach Ausbruch der Wirtschaftskrise auch noch auf diese Entschädigung verzichtete (pag. 05 001 023, Z. 299 f.). Das eigentliche Ziel war es, mit den Retrozessionen Geld zu verdienen.