Dagegen spricht jedoch, dass er am 08.04.2008 einen Anruf von BT.________ vom BU.________(Verband) erhielt, die ihn darauf aufmerksam machte, dass seine Retrozessionen hoch seien und ihm empfahl, den Vermögensverwaltungsvertrag noch einmal gut daraufhin zu prüfen, ob die Klausel bezüglich der Retrozessionen auch genügend sei. A.________ musste somit spätestens ab diesem Zeitpunkt bewusst werden, dass sogar der BU.________(Verband) der Auffassung war, dass seine Bestimmung betreffend die Retrozessionen heikel war.