Das Gericht stellte weiter fest, dass die BX.________(GmbH) nach dem Beitritt in den BU.________(Verband) und den damit verbundenen Vertragsanpassungen, die Bestimmungen kein weiteres Mal anpasste. Es stellt sich somit die Frage, ob sich A.________ aktiv über die geänderten Standesregeln hätte informieren müssen, oder aber ob er darauf vertrauen durfte, dass er darauf aufmerksam gemacht werden würde. Der Umstand, dass der BU.________(Verband) von seinen Mitgliedern verlangte, dass diese revidiert werden und von den Revisoren jeweils eine Prüfung der Vertragsbestimmungen auf ihre Aktualität hin verlangte, spricht für letzteres.