Er sagte selbst aus, das Geschäftsmodell der BX.________(GmbH) habe darin bestanden, Retrozessionen zu kassieren. Weiter ist unbestritten, dass A.________ den Bundesgerichtsentscheid, wonach der Verzicht auf Retrozessionen nur gültig ist, wenn der Kunde genügend aufgeklärt wurde, kannte und somit wusste, dass er nur einen Anspruch auf die Retrozessionen hat, wenn er seine Kunden darüber informiert hat, dass Retrozessionen anfallen, dass diese grundsätzlich ihnen zustehen würden und wie hoch diese beim verwalteten Vermögen in etwa sind.