96 Während des Deliktszeitraumes vom 3. September 2006 bis 31. Dezember 2016 behielt der Beschuldigte demnach Retrozessionen in der Höhe von CHF 1’960’037.91 ein. 7.8 Wissen und Wollen Die Vorinstanz hielt diesbezüglich fest, was folgt (pag. 18 699 f., S. 87 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Unbestritten ist, dass A.________ die Absicht hatte, über die BX.________(GmbH) mit den Retrozessionen seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Er sagte selbst aus, das Geschäftsmodell der BX.________(GmbH) habe darin bestanden, Retrozessionen zu kassieren.