verjährte Summe per 03.09.2021»; pag. 18 948). Eine Korrektur aufgrund von Rechnungsfehlern im Total der in der fraglichen Zeitdauer ausgerichteten Retrozessionen war einzig bei AK.________ und W.________ & X.________ nötig. Demnach ergeben sich die folgenden Deliktsbeträge: Geschädigte Ausbezahlte Retro- verjährte Summe Deliktsbetrag in zessionen an die 93 BX.________(GmbH) in CHF CHF in CHF