_ beim Gesamttotal der Retrozessionen zum Abzug brachte, für die Berechnung des Deliktbetrags zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der Kammer hat diese Abmachung einer Rückerstattung zwischen dem Beschuldigten und AL.________ keinen Einfluss auf die Ausrichtung der Retrozessionen; diese wurden von der BX.________(GmbH) so oder anders einbehalten. Der oberinstanzlich zu den Akten erkannte Buchhaltungsbeleg zeigt zudem deutlich, dass das Vorgehen auch in der Periode 2015/2016 das Gleiche war. Zwar