Der jährlichen bzw. halbjährlichen Abrechnungen der Depotgebühren ist ersichtlich, dass die BX.________(GmbH) unter Hinweis auf diese spezielle Vereinbarung mit AL.________ vom Gesamtbetrag der Retrozessionen der Depotgebühren jeweils einen bestimmten Betrag oder bestimmte Beträge abzog (vgl. bspw. pag. 07 010 093 f.; pag. 07 010 163 f.; pag. 07 010 216 f.; pag. 07 010 261 f.). Auch im oberinstanzlich eingereichten Buchhaltungsbeleg der BX.________(GmbH) aus den Jahren 2015/2016 sind Positionen von je CHF 1'500.00 mit dem Hinweis «AL.________ - Rückerstattung Gebühren» ausgewiesen (pag.