Die BX.________(GmbH) habe einen Teil der Retrozessionen erhalten, habe für diese Kundin aber auch eine Gebühr zahlen müssen, weshalb der Saldo der Depotgebühren teilweise negativ gewesen sei. Da der Anspruch der BX.________(GmbH) mit den Gebühren, die sie auch hätte zahlen müssen, verrechnet worden sei, habe die BX.________(GmbH) «faktisch» Retrozessionen erhalten. Aus diesem Grund seien diese auch zu berücksichtigen (pag. 18 666, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der jährlichen bzw. halbjährlichen Abrechnungen der Depotgebühren ist ersichtlich, dass die BX.________(GmbH) unter Hinweis auf diese spezielle Vereinbarung mit AL.