Ferner erfolgten einige Buchungen jeweils ohne genauere Spezifikation, sondern lediglich mit der Bezeichnung «Diverse». Auch diese Buchungen sind für die nachfolgenden Berechnungen in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vor-instanz nicht zu berücksichtigen, da sie keiner Kundin und keinem Kunden zugeordnet werden können. Gleiches gilt hinsichtlich diverser, nicht zuordenbarer Kleinbetragsabzüge (pag. 18 666, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 7.6.2 In conreto