In den Tagesjournalen sind die Retrozessionen für die Courtagen und Devisenerfolge jeweils chronologisch pro Kundin und Kunde erfasst und einem Quartal zugeordnet, wobei nicht unterschieden wurde, ob die an die BX.________(GmbH) ausbezahlten Beträge Rückvergütungen aus Courtagen oder Devisenerfolgen waren. Mit der Vorinstanz (pag. 18 644, S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) sowie mit Blick auf die rechtliche Würdigung (vgl. E. III.11. hiernach) ist diese Un-