2016. Zu beachten ist, dass ein Teil der in diesen Deliktszeitraum fallenden Transaktionen bereits verjährt ist (vgl. pag. 18 706 ff., S. 94 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), was in rechtlicher Hinsicht zu einer rechtskräftigen Teileinstellung des Verfahrens führt. Der hier noch massgebliche Deliktszeitraum reicht somit vom 3. September 2006 bis zum 31. Dezember 2016. 7.6 Ausbezahlte Retrozessionen 7.6.1 Vorbemerkungen Hinsichtlich der entrichteten Retrozessionen berücksichtigt die Vorinstanz zutreffend die an die BX.________(GmbH) auf das BY.________-konto CA.