Im Ergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigte seine Kundinnen und Kunden nicht oder nicht genügend darüber aufklärte, was Retrozessionen sind und/oder die Kundinnen und Kunden nicht wussten, dass ihnen die Retrozessionen zustehen würden. Sämtliche der in der Anklageschrift aufgeführten Kundinnen und Kunden