Er habe im 2006 einen Vertrag unterschrieben, da hätten sie darüber gesprochen. Er habe Fragen zum Vertrag gestellt und zum Entgelt und da hätten sie darüber gesprochen. Dass der Beschuldigte ein Entgelt bekomme habe, sei für ihn ok gewesen (pag. 05 005 005, Z. 125 ff. und Z. 128 f.). Die Aussagen von W.________ sind geprägt von ausgefallenen Details, wie der Hinweis, dass der Beschuldigte Bekannte im CX.________(Region) habe und man sich bei Besuchen manchmal zum Essen getroffen habe (pag. 05 005 002, Z. 28 f.) oder ihm der Beschuldigte beim letzten Kontakt gesagt habe, er komme gerade vom EF.________ (Sport) (pag. 05 005 002, Z. 42 f.). Er nahm