05 063 007 ff.). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte W.________ auf die Frage, ob der Beschuldigte ihm gesagt habe, wie hoch die Retrozessionen etwa bei seinem Vermögen ausfallen würden, also nicht nur die anteiligen Prozentsätze an den Retrozessionen, sondern wie viel diese etwa in Franken ausmachen, aus, in absoluten Zahlen habe er das nicht gesagt, einfach in Prozentzahlen. Aber er müsse ja von etwas leben (pag. 05 005 004, Z. 100 f.). Er habe gewusst, dass das Entgelt eigentlich ihm zugestanden habe (pag. 05 005 005, Z. 122). Er habe im 2006 einen Vertrag unterschrieben, da hätten sie darüber gesprochen.