auf Frage, ob er bei Vertragsabschluss eine Vorstellung davon gehabt habe, wie hoch die Retrozessionen bei seinem Anlagevermögen in etwa ausfallen würden, zu Protokoll, er habe keine Ahnung gehabt. Das sei ja schriftlich so geregelt gewesen, dass den Auftraggebern kein Aufschluss über die Retrozessionen erteilt werde (pag. 18 367, Z. 129 f.). Er habe nicht gewusst, welche Courtage die BY.________(Bank) auf den jeweiligen Transaktionen erhebe. Die Depotgebühren seien ihm regelmässig belastet worden von der Bank. Diese habe er gekannt, aber bezüglich Courtagen habe er nicht gewusst, was gelaufen sei (pag. 18 367, Z. 134 und Z. 138 f.).