Sie verneinte, zusätzliche Unterlagen vom Beschuldigten erhalten zu haben, sie habe aber die Belege von der BY.________(Bank) erhalten. Sie habe sehr wenige Kenntnisse im Bereich Vermögensverwaltung und Aktienhandel (pag. 05 039 006 ff.). AR.________ bestätigte ebenfalls schriftlich, zu wissen, was Retrozessionen sind. Der Beschuldigte habe ihm das erklärt. Er habe auch erklärt, dass die Retrozessionen grundsätzlich dem Kunden zustehen würden, dieser aber unter gewissen Umständen darauf verzichten könne.