6. hervor, dass die Bank berechtigt ist, dem Bevollmächtigten d.h. der BX.________(GmbH) Retrozessionen auf erhobenen Courtagen und Depotgebühren zu bezahlen, sich der Vollmachtgeber d.h. die Kundin oder der Kunde und der Bevollmächtigte über die Verwendung dieser Retrozessionen in einem separaten Vertrag unter sich einigen und der Bevollmächtigte die Bank ausdrücklich ermächtige, auf Verlangen des Vollmachtgebers diesem über Art und Höhe dieser Retrozessionen Auskunft zu erteilen (vgl. bspw. pag. 07 003 896; pag. 07 003 962; pag. 07 004 021). Daraus kann eine Kundin oder ein Kunde mitnichten schliessen, was Retrozessionen sind und in welcher konkreten Höhe diese anfallen werden.