Den Vermögensverwalter trifft vielmehr die Pflicht, den Kundinnen und Kunden diesbezüglich vollständig aufzuklären. Zusammenfassend war es für die im Finanzbereich teils gänzlich unerfahrenen Kundinnen und Kunden nicht möglich, die einzelnen Beträge der Retrozessionen auszurechnen. Hierfür hätten sie die Prozentzahlen, die relevanten Positionen in den Auszügen, die Art, Anzahl und Höhe der Transaktionen und die Gebühren kennen müssen. All dies wäre nötig gewesen, um sich über die Höhe der zu erwartenden Retrozessionen einen Überblick verschaffen zu können.