den Unterlagen ersichtlich sei (pag. 05 001 019, Z. 157 ff.; bestätigt anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung [pag. 19 026, Z. 33 ff.]). Man habe die Devisenerträge nicht ausrechnen können, da man nicht gewusst habe, wie die Marge von den Devisen sei und die habe zwischenzeitlich auch geändert. Die sei nicht fix gewesen. Die Änderungen habe er den Kundinnen und Kunden nicht bekannt gegeben, weil der Prozentsatz immer gleich geblieben sei (pag. 19 026, Z. 34 ff. und Z. 39)