Daraus folgt, dass die Retrozessionen aus den Bankbelegen nicht ohne Weiteres bzw. jedenfalls für einen Laien nicht einfach ersichtlich sind. Ob die Kundinnen und Kunden die Auszüge tatsächlich erhielten, kann schlussendlich offen bleiben, denn spätestens bei den Bruttodevisenerträgen – welche als dritte «Untergruppe» ebenfalls als Retrozessionen zu betrachten sind und der Beschuldigte für sich vereinnahmte – lassen die Belege nicht ersehen, um welche konkrete Betragshöhe es sich dabei handelte. So sagte der Beschuldigte selbst aus, beim Devisenertrag habe er seinen Kundinnen und Kunden gesagt, dass sie ihn kontaktieren sollen, wenn sie das wissen möchten, weil dies nicht einfach aus