Auf einigen der aktenkundigen Belegen steht die BX.________(GmbH), nicht aber die konkrete Kundin oder der konkrete Kunde, im Adresskopf (vgl. bspw. pag. 18 471; pag. 18 475; pag. 18 514). Hinsichtlich der Courtagen ist überdies zu bemerken, dass auf den sich in den Akten befindlichen Auszügen der BY.________(Bank) betreffend die Börsenkäufe ein Posten «Unsere Kommission» ersichtlich ist (vgl. bspw. pag. 18 471; pag. 18 475; pag. 18 486). Der Beschuldigte gab an, die Retrozession sei 60% vom jeweiligen Betrag der Position «Unsere Kommission». Mit «Unsere» sei die BY.________(Bank) gemeint (pag. 19 026, Z. 10 und Z. 23). Es erhellt, dass es – entgegen dem Beschuldigten (pag.