51 nigen Ausnahmen – nicht über ihren Anspruch auf Erhalt der Retrozessionen aufklärte (vgl. dazu hiernach). Weiter ist, obwohl von Q.________, R.________ sel., AX.________, AZ.________, T.________ und BI.________ in den Unterlagen keine Vollmachten und keine Verträge vorhanden sind, davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch bei ihnen in selbständiger und verantwortlicher Stellung damit betraut war, das Vermögen zu verwalten und er eine geschäftsführerartige Stellung innehatte.