Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Straf- und Zivilkläger 8, dass, wer nicht im Finanzgeschäft tätig gewesen sei, nichts von diesen Retrozessionen gewusst habe (pag. 18 376, Z. 213 f.). Das mit den Retrozessionen sei erst ca. im Jahr 2008 aufgekommen, als es einen Bundesgerichtsentscheid gegeben habe (pag. 18 373, Z. 100 ff.). Der Straf- und Zivilkläger 8 konnte zudem nachvollziehbar erklären, weshalb er sich, obwohl im Vertrag Retrozessionen explizit erwähnt wurden, darüber keine Gedanken gemacht habe. Er gab an, dieses Thema sei erst später aufgekommen.