Die Transaktionen seien von seinem Anlageberater der EE.________ (Bank) gemacht worden. Auch habe er seine Empfehlungen gemacht und ihn beraten (pag. 05 061 008 ff.). Aus der schriftlichen Berichterstattung geht hervor, dass der Straf- und Zivilkläger 8 wusste, was Retrozessionen sind und er über Kenntnisse im Bereich des Aktienhandels und der Vermögensberatung verfügte. Er schilderte aber auch detailliert, dass er vom Beschuldigten nicht über die Retrozessionen informiert wurde. Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Straf- und Zivilkläger 8, dass, wer nicht im Finanzgeschäft tätig gewesen sei, nichts von diesen Retrozessionen gewusst habe (pag.