49 habe, dass grundsätzlich die Kundinnen und Kunden Anspruch auf die Retrozessionen hätten, diese aber unter Umständen darauf verzichten könnten. Am Anfang habe er sich auf den Standpunkt gestellt, dass alle Gebühren klar geregelt seien und dass er sie den Bankauszügen entnehmen könne. Nachdem er ihn unter Druck gesetzt habe, sei eine Zahl herausgekommen. Der Beschuldigte habe ihm Auszüge zugesandt. Weiter führte der Straf- und Zivilkläger 8 aus, er habe, seit er etwa 27 Jahre alt sei, mit Aktien und Obligationen gehandelt. Die Transaktionen seien von seinem Anlageberater der EE.