48 wenige Branchenkenntnisse hatte, vom Beschuldigten nicht genügend über Retrozessionen aufgeklärt. - U.________ war gemäss seinen Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft selbstständig, führte eine GmbH (pag. 05 004 002, Z. 39) und verfügte über Kenntnisse des Börsenhandels. So gab er an, er habe vorher schon Börsengeschäfte gemacht, von da her kenne er die Begriffe Courtage etc. (pag. 05 004 004, Z. 107 f.; pag. 05 004 005, Z. 137 f.). Als ehemaliger Schulkollege und guter Freund des Beschuldigten (pag. 05 004 002, Z. 43 und Z. 47) herrschte ein Vertrauensverhältnis.