Die Fragen, ob der Beschuldigte ihm erklärt habe, was Retrozessionen sind, wie hoch die Retrozessionen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung für die Kunden seien sowie ob er zusätzliche Unterlagen erhalten habe, verneinte der Straf- und Zivilkläger 7. Zur Frage, ob er erklärt habe, dass diese grundsätzlich den Kundinnen und Kunden zustehen würden, diese aber unter Umständen darauf verzichten könnten, gab er an: «Nein - oder jedenfalls nicht mehr bekannt». Zu dieser Zeit habe er wenig Kenntnisse im Bereich Vermögensverwaltung und Aktienhandel gehabt (pag. 05 045 007 ff.).