Aufgrund ihrer Ausbildung ist ihr deshalb ein gewisses Vorwissen zuzurechnen. Jedoch bedeutet die Angabe, wonach sie wisse, was Retrozessionen sind, nicht, dass die Straf- und Zivilklägerin 6 ebenfalls wusste, dass ihr diese zustehen oder wie hoch diese in etwa ausfallen würden. Als Bankangestellte musste sie nicht unbedingt im Bereich der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung und damit einem Anwendungsbereich von Retrozessionen tätig sein. Die Straf- und Zivilklägerin 6 antwortete auf die Frage, ob der Beschuldigte ihr erklärt habe, was Retrozessionen sind, mit «Nein».