47 Aufklärung sei das Ziel gewesen und wie sie Geld anlegen konnten, um das Risiko möglichst zu streuen (pag. 18 422, Z. 452 f.). Auf diese Kundinnen und Kunden ist nachfolgend einzugehen: - Die Straf- und Zivilklägerin 6 war – im Gegensatz zu den meisten anderen Kunden – als ehemalige Bankangestellte vom Fach und mit dem Beschuldigten Mitglied im ED.________ (Club) CI.________(Ort) (pag. 05 044 007 ff.). Aufgrund ihrer Ausbildung ist ihr deshalb ein gewisses Vorwissen zuzurechnen.