_ gab in der schriftlichen Berichterstattung an, den Beschuldigten seit seiner Zeit bei der BY.________(Bank) P.________(Ort) zu kennen. Die Fragen, ob er wisse, was Retrozessionen sind, ob der Beschuldigte erklärt habe, was Retrozessionen sind, dass die Retrozessionen grundsätzlich den Kundinnen und Kunden zustehen, wie hoch die Retrozessionen für ihn in etwa sind und ob sie zusätzliche Unterlagen zum Vertrag erhalten hätten, verneinte BF.________. Damals habe er keine Kenntnisse im Bereich Vermögensverwaltung und Aktienhandel gehabt (pag. 05 055 006 ff.). Entgegen der Vorinstanz bedeutet die Vertragsversion von BF.