45 bühren sehen wollen. Diese Abrechnung habe er ihr geliefert (pag. 05 001 026, Z. 12 ff. und Z. 36 ff.). Diese widersprüchlichen und den glaubhaften Aussagen von AL.________ entgegenstehenden Aussagen überzeugen nicht. - Die Zivilklägerin 2 gab anlässlich der schriftlichen Berichterstattung an, vor Vertragsabschluss habe man die Anlagepolitik besprochen. Sie verneinte zu wissen, was Retrozessionen sind.