Als zusätzliche Unterlagen habe sie eben dieses Ergänzungsblatt erhalten. Sie habe keine Kenntnisse von Vermögensverwaltung und Aktienhandel, deshalb habe sie einen Vermögensberater beauftragt (pag. 05 035 006 f.). Vor der Staatsanwaltschaft gab AL.________ auf die Frage nach den limitierten Depotgebühren an, sie habe gar nicht gewusst, was das sei (pag. 18 402, Z. 97). Über irgendwelche Prozente sei nie gesprochen worden. Es habe sie nur gedünkt, dass der Beschuldigte eine Zeit lang sehr viel gekauft und verkauft und doch viele Courtagen bekommen habe. Sie habe gewusst, dass er bei jedem Verkauf Courtagen bekomme.