Die Frage, ob ihr der Beschuldigte erklärt habe, was Retrozessionen seien, verneinte sie denn auch ausdrücklich. Weiter gab sie an, es stehe leider im Papier vom 30. September 2006, dass man auf diese Gelder verzichten könne. Dass diese Gelder eigentlich dem Auftraggeber gehören würden, sei ihr nicht mitgeteilt worden. Die Frage, ob der Beschuldigte ihr gesagt habe, wie hoch die Retrozessionen durch die Vermögensverwaltung bei ihr ausfallen würden, verneinte AL.________ ebenfalls. Als zusätzliche Unterlagen habe sie eben dieses Ergänzungsblatt erhalten.