Sie gab denn auch an, dass Retrozessionen ihr nichts sagen würden. Die Straf- und Zivilklägerin 5 verfügte nur über ein kleines Einkommen (vgl. pag. 05 002 002, Z. 26 f.) und gerade sie hätte – hätte sie um ihren Anspruch gewusst – wohl nicht freiwillig darauf verzichtet. Die Straf- und Zivilklägerin 5 gab an, sie habe einfach Vertrauen zum Beschuldigten gehabt und man könne ja nicht immer hinterfragen, sonst müsse man dies auch bei den Banken so machen (pag. 05 002 003, Z. 80 f.). - AL.________ sagte aus, sie habe den Wechsel von der CE.________(AG) CI.________(Ort) zur BY.________(Bank) Region P.________(Ort) mit dem Beschuldigten vollzogen (pag.