05 025 006 ff.). - Dieselben Fragen verneinte auch die Straf- und Zivilklägerin 2, aber der Beschuldigte habe ihr nach einem grossen Verlust aus eigenem Sack CHF 50'000.00 gegeben, damit sie sehe, wie sie ihm vertrauen könne (pag. 05 030 008 ff.). Der Beschuldigte sagte aus, die Straf- und Zivilklägerin 2 habe «null Ahnung» vom Finanzbereich gehabt (pag. 18 419, Z. 344), was sie selbst auch so angab (pag. 05 030 012). - Auf die Frage, ob der Beschuldigte betreffend Retrokommission etwas gesagt habe, antwortete die Straf- und Zivilklägerin 5 (Jahrgang CO.________): «Nein und das sagt mir auch nichts.» (pag. 05 002 003, Z. 55).