42 BX.________(GmbH)) in dessen Restaurant in CN.________(Ort) vorbeigebracht, weil er dort Mittagessen gegangen sei. Er sei aber auch über die Retrozessionen aufgeklärt gewesen. Bei ihm wisse er es gerade (pag. 18 418, Z. 324 ff.). Diese Aussage des Beschuldigten ist nicht glaubhaft, zumal der Strafund Zivilkläger 1 angeben liess, als Wirt über absolut keine Kenntnisse im Bereich Vermögensverwaltung und Aktienhandel zu verfügen (pag. 05 022 007). Ebenso fand sich der vom Beschuldigten erwähnte Anhang nicht in den sichergestellten Unterlagen.