41 dung ist wesentlich: Kommissionen stehen nicht dem Kunden, sondern der Bank zu. Die Straf- und Zivilklägerin 3 gab bezeichnenderweise an, dass sie es mit einem Versicherungsbroker verglichen und sich vorgestellt habe, dass der Beschuldigte wie eine «Provision» von der BY.________(Bank) erhalte (pag. 18 386, Z. 84 f.). Drei Monate nach Vertragsschluss oder ein halbes Jahr später habe sie sich dann gefragt, wie er eigentlich sein Geld verdient habe. Sie habe sich vorgestellt, dass es ähnlich wie bei einer Versicherung ablaufen würde (pag. 18 386, Z. 99 ff.).