Soweit einzelne Kundinnen und Kunden betreffend, ist Folgendes festzuhalten: - Die Fragen, ob sie wisse, was Retrozessionen seien, ob ihr der Beschuldigte erklärt habe, was Retrozessionen seien, dass die Retrozessionen grundsätzlich den Kunden zustehen, wie hoch die Retrozessionen für sie in etwa seien und ob sie zusätzliche Unterlagen zum Vertrag erhalten habe, verneinte die Straf- und Zivilklägerin 3 in der schriftlichen Berichterstattung. In Bezug auf ihre Angabe, wonach der Beschuldigte beim Kauf bei der Bank die Kommission erhalte (pag. 05 031 011), ist vorab darauf hinzuweisen, dass Kommissionen und Retrozessionen nicht etwa gleichzusetzen sind.