Seitens der Verteidigung wurde diesbezüglich vorgebracht, es sei normal, dass man sich nach 10 bis 15 Jahren nicht mehr daran erinnern könne, ob der Beschuldigte über die Retrozessionen informiert habe (pag. 19 037). Dies mag zwar zutreffen, allerdings nur in Bezug auf die bestimmte Anzahl Kundinnen und Kunden, die angaben, sich nicht mehr erinnern zu können, ob der Beschuldigte ihnen die Retrozessionen erklärt habe. Sofern Angaben gemacht wurden, führte die überwiegende Mehrheit in der Berichterstattung aus, der Beschuldigte habe sie nicht über die Retrozessionen aufgeklärt.