Es ergibt sich aus den Rückmeldungen ganz klar, dass der Begriff «Retrozessionen» den meisten Kundinnen und Kunden nicht bekannt war und damit wohl kaum im Kundengespräch regelmässig verwendet, geschweige denn erklärt wurde. Dass absichtlich falsche Angaben gemacht wurden, um an Geld zu kommen, erachtet die Kammer wie bereits erwähnt (vgl. E. 7.4.3 hiervor) als nicht naheliegend. Insofern ist die Kammer überzeugt, dass bei denjenigen Kundinnen und Kunden, die nicht wussten, was Retrozessionen sind, solche auch nicht Inhalt eines Kundengesprächs bildeten.