40 ff.). Er sei davon ausgegangen, dass die Kundinnen und Kunden es begriffen hätten (pag. 19 030, Z. 16). Die Staatsanwaltschaft hat sämtliche ihr bekannten Kundinnen und Kunden der BX.________(GmbH) bzw. des Beschuldigten zur fraglichen Tatzeit angeschrieben und nachgefragt, ob sie wissen, was Retrozessionen seien. Der Vorinstanz ist zuzustimmen, wenn sie festhält, dass sich aus den von der Staatsanwaltschaft eingeholten schriftlichen Berichterstattungen der Geschädigten zeige, dass die überwiegende Mehrzahl der Kundinnen und Kunden nicht wusste, was Retrozessionen sind (pag.