19 029, Z. 34 ff.). Bereits bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte hinsichtlich der Aufklärung seiner Kundinnen und Kunden zu Protokoll, er habe 60% der Courtagen, 25% der Depotgebühren und 70% der Devisenerträge mitgeteilt und gesagt, dass sie die Courtage auf der Abrechnung der Bank sehen könnten, die Depotgebühren hätten sie auch von der Bank erhalten und beim Devisenertrag habe er gesagt, dass sie ihn kontaktieren sollten, weil dies nicht einfach aus den Unterlagen ersichtlich sei (pag. 05 001 019 f., Z. 160 ff.). Dies bestätigte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung und führte aus, er habe ihnen die Sätze, die 25, 70 und 60% erklärt.