Aufklärung der Kundinnen und Kunden In Bezug auf die Aufklärung der Kundinnen und Kunden ist mit Blick auf die vom Bundesgericht geforderte Einhaltung der Rechenschaftspflicht (vgl. E. III.10. hiernach) konkret zu prüfen, ob der Beschuldigte die Kundinnen und Kunden vollständig und kumulativ darüber orientiert hat, a) was Retrozessionen sind; b) in welcher Grössenordnung die zu erwartenden Rückvergütungen sich bewegen; c) dass diese Retrozessionen grundsätzlich ihnen und nicht der BX.________(GmbH) zustehen und dass die Kundinnen und Kunden entsprechend Anspruch auf die Herausgabe der Retrozessionen haben. Denn nur, wenn in Bezug auf sämtliche dieser Punkte Transparenz herrschte,