Dass hingegen über Retrozessionen immer Auskunft zu erteilen war, musste – spätestens seit dem Leitentscheid des Bundesgerichts – allen Beteiligten bekannt gewesen sein. Ansonsten würde doch auch die spätere Nachfrage des BU.________(Verband) mit der Empfehlung, den Vermögensverwaltungsvertrag hinsichtlich der Klausel bezüglich der Retrozessionen zu überprüfen (Telefonanruf von BT.________ an den Beschuldigten vom 8. April 2008 [vgl. den Auszug aus dem internen Protokoll;